LB 12 Algerien

Die Präsenz der Christen gehört zur modernen Geschichte Algeriens. Während der Kolonialzeit kamen die christlichen Einwanderer, und oft waren es die Kirchen, die die Rechte der Muslime gegenüber der französischen Kolonialmacht verteidigten. Während des Kampfes für die Unabhängigkeit engagierten sich auch Christen für ein freies Algerien.

Algerien hat in seiner Verfassung festgeschrieben, dass der Islam Staatsreligion ist. In Art. 36 wird auch die Gewissens- und Meinungsfreiheit garantiert. Die Situation mit Blick auf die Religionsfreiheit ist allerdings mehrdeutig. Die Gesellschaft akzeptiert, dass seit Jahren Algerier Mitglieder in christlich-charismatischen Gruppen werden und sich in Hauskirchen zum Gebet und zur Bibellesung versammeln. Die Gemeindeleiter kommen nicht aus dem Ausland, sondern sind Einheimische. In keinem anderen arabischen Land können Apostaten so offen ihre Bekehrung zu einer christlichen Kirche bekennen und sich so frei bewegen wie in Algerien – und die algerischen Zeitungen können darüber frei berichten.

Algerien hat eine ganze Reihe von internationalen Konventionen und Verträgen mit Blick auf die Menschenrechte im Allgemeinen und die Religionsfreiheit im Speziellen unterzeichnet und ratifiziert. Das nordafrikanische Land gesteht den religiösen Minderheiten einen gewissen Freiraum zu. Verglichen mit Standards der Religionsfreiheit in Europa, muss Algerien allerdings noch einige Anstrengungen unternehmen, um dahin zu kommen. (2013)

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