LB 41 Eritrea

Eritrea erlangte im Jahr 1993 nach einem dreißigjährigen Befreiungskampf die Unabhängigkeit von Äthiopien und galt zunächst als Hoffnungsträger in Afrika. Allerdings kam es schon fünf Jahre später erneut zu einem verheerenden Krieg mit Äthiopien und seit dieser Zeit hat sich Eritrea zu einem der repressivsten Staaten des Kontinents verwandelt. Im Jahr 2001 ging der eritreische Präsident Isaias Afewerki hart gegen eine Reformbewegung vor, die sich innerhalb der Regierungspartei gebildet und die zu demokratischen Reformen und zur Implementierung der Verfassung aufgerufen hatte. Seit jener Zeit ist Eritrea ein Überwachungsstaat, in dem es keine freie Presse, keine Versammlungs-, Reise- und Meinungsfreiheit gibt und in der die Bevölkerung gezwungen wird, für unbestimmte Zeit „Nationaldienst“ zu leisten.

Auch die Religionsfreiheit im Lande ist stark eingeschränkt. Die Regierung erkennt das orthodoxe, katholische und lutherische Christentum sowie den sunnitischen Islam an. Den Anhängern dieser Glaubensrichtungen ist zwar die Religionsausübung erlaubt, die religiösen Führer werden jedoch vom Staat überwacht und für etwaige Kritik an der Regierung sanktioniert. So befindet sich etwa der orthodoxe Patriarch Abune Antonios seit über einem Jahrzehnt unter Hausarrest. Verboten sind evangelikale und Pfingstgemeinden, deren Mitglieder einer rigorosen Verfolgung unterliegen und unter schlimmsten Haftbedingungen gefangen gehalten werden. Ähnliches gilt für die Zeugen Jehovas sowie Muslime, die dem traditionellen Sufismus kritisch gegenüberstehen.

Im Jahr 2014 wandten sich die vier katholischen Bischöfe Eritreas in einem mutigen Hirtenbrief an die Gläubigen, aber auch an die allgemeine Öffentlichkeit, und beklagten die Zerstörung des traditionellen sozialen Zusammenhalts durch den zeitlich unbegrenzten Nationaldienst. Die Regierung hat sich jedoch in den vergangenen Jahren nicht reformwillig gezeigt, und jedes Jahr fliehen zehntausende Eritreerinnen und Eritreer aus dem Lande. Nur eine Minderheit dieser Flüchtlinge erreicht Europa, die meisten bleiben in den Nachbarländern Sudan und Äthiopien oder finden Arbeit in den arabischen Golfstaaten.

Leider hat der Friedensschluss mit Äthiopien im Jahr 2018 bislang nicht zu demokratischen Reformen in Eritrea geführt und die Beschränkung aller bürgerlicher Freiheiten einschließlich der Religionsfreiheit bleibt weiter bestehen.

Der Länderbericht von missio setzt sich kritisch mit den historischen Entwicklungen und den Einschränkungen der Religionsfreiheit in Eritrea insbesondere seit dem Jahr 2002 auseinander. (2019)

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Artikel-Nr. 0600549
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